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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freiwilliger Polizeidienst in Hessen | 107 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 394144 | ||
Datum | 31.03.2007 13:38 MSG-Nr: [ 394144 ] | 73494 x gelesen | ||
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Das es in den Ländern unterschiedliche gesetzliche Vorgaben gibt, ist mir auch klar. Auch, das die einzelnen Kreise unterschiedliche Regelungen für die öffentliche Gefahrenabwehr haben. (Die betreffende DRK-SEG (nicht an meinem derzeitigen Wohnort) ist in die öffentliche Gefahrenabwehr gemäß AAO des betreffenden Kreises eingebunden (Aufgabe: medizinische Absicherung)). Es werden trotzdem keine Kosten erstattet. Fakt ist, Ehrenamt ist in Deutschland nicht gleich Ehrenamt, und da sehe ich das Problem. Ich kenne (Land-)Kreise, in denen Feuerwehrleute bei Vorlage ihres Dienstausweises UMSONST mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, freien Eintritt in Schwimmbäder bekommen und, und, und. Für Mitglieder anderer Hilfsorganisationen ... nichts. Wenn wir für die Regelung derartiger Ungleichheiten (irgendwie fällt mir da immer wieder die Animal-Farm ein) Gesetze brauchen, nur weil (Kommunal-) Politiker nicht in der Lage sind, soziale Gerechtigkeit walten zu lassen ... dann gute Nacht. Also, gönnen wir den freiwilligen Polizisten in Hessen ihre Aufwandsentschädigung, genauso wie einzelnen Freiwilligen Feuerwehren auch. Schließlich reicht es ja auch, wenn wir unsere tatsächlichen Aufwendungen ersetzt bekommen. Beste Grüße Udo Burkhard Deutsches Rotes Kreuz Instruktor Technik und Sicherheit -------------------------------------- Dies hier ist meine persönliche Meinung. | ||||
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