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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFreiwilliger Polizeidienst in Hessen107 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen394145
Datum31.03.2007 13:41      MSG-Nr: [ 394145 ]73400 x gelesen
Infos:
  • 08.06.07 Hessenschau: Ehrenamt kontra Belohnung - Feuerwehr quittiert den Dienst
  • 12.04.07 Erklärung der FF Höchst/Odw. vom 11.04.2007
  • 28.03.07 Höchst droht dienstunfähige Feuerwehr
  • 05.12.06 Internetseiten der Ehrenamtskampagne der Hessischen Landesregierung
  • 05.12.06 Ehrenamt – Außer Spesen nix gewesen? [ hr fernsehen - 7.12.2006 - 20:15]

  • ich meine keine Neuschaffung einer einheitlichen staatlichen Organisation, sondern in einem (1) Gesetz eine Verfahrensregelung (unterhalb K-Schutz) für die bestehenden Organisationen in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr.

    Mit dem Problem, daß man auch dann immer klären müßte welcher Natur die jeweils durchgeführte "Dienstleistung" ist, da besagte Organisationen in vielen Bereichen tätig sind. Auch müßte man den Beteiligten Kräften (wie eigentlich auch jetzt schon notwendig) also den Verantwortlichen der Stadte/Gemeinden, den Führungskräften der Fw und der HiOrgs sowie den Helfern der HiOrgs klarmachen wann was greift bzw. greifen kann.
    Eine generelle Lösung ist da nur sehr schwer zu finden.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...


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