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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFreiwilliger Polizeidienst in Hessen107 Beiträge
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg394148
Datum31.03.2007 13:50      MSG-Nr: [ 394148 ]73293 x gelesen
Infos:
  • 08.06.07 Hessenschau: Ehrenamt kontra Belohnung - Feuerwehr quittiert den Dienst
  • 12.04.07 Erklärung der FF Höchst/Odw. vom 11.04.2007
  • 28.03.07 Höchst droht dienstunfähige Feuerwehr
  • 05.12.06 Internetseiten der Ehrenamtskampagne der Hessischen Landesregierung
  • 05.12.06 Ehrenamt – Außer Spesen nix gewesen? [ hr fernsehen - 7.12.2006 - 20:15]

  • Rechtsgrundlage für die Auszahlung an den Feuerwehrmann:
    eben die "Feuerwehr-Entschädigungssatzung" (Beschluss des Gemeinderates und somit rechtskräftig).

    Diese selbst findet ihre Rechtsgrundlage in § 4 Gemeindeordnung BaWü i.V.m. § 15 Feuerwehrgesetz BaWü und der Feuerwehrsatzung der Gemeinde.

    Alles soweit legal. :)


    Beste Grüße

    Udo Burkhard
    Deutsches Rotes Kreuz
    Instruktor Technik und Sicherheit
    --------------------------------------
    Dies hier ist meine persönliche Meinung.

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