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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Freiwilliger Polizeidienst in Hessen | 107 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 394151 | |||
Datum | 31.03.2007 13:57 MSG-Nr: [ 394151 ] | 73653 x gelesen | |||
Infos: | |||||
Und wenn ein Helfer des THW einen C-Schlauch in die Hand nimmt bekommt keiner eine Krise! Ich hab sogar schon THWler und JUHler gesehen, die gemeinsam Feuer gelöscht haben - war aber nur ein D-Rohr bzw. Kleinlöschgerät in Benutzung.... ;-) Miteinander ist das Zauberwort! Du hast aber schon das Thema und die im Verlauf aufgeworfenen rechtlichen Problematiken verfolgt? Um Zusammenarbeitsprobleme ging es nämlich nicht... MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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