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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freiwilliger Polizeidienst in Hessen | 107 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 394153 | ||
Datum | 31.03.2007 14:05 MSG-Nr: [ 394153 ] | 73491 x gelesen | ||
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Es geht hier nicht um die Rechtsgrundlagen für Einsätze, es geht um die behördlich verordnete Ungleichbehandlung des Ehrenamtes im Dienst der öffentlichen Gefahrenabwehr unterhalb der Katastrophenschutzschwelle. Das sind Sachen, die man (als idealistischer Ehrenamtlicher) ja durchaus noch verknusen kann. Aber wenn dann diese Ungleichbehandlung auch noch auf den privaten Lebensbereich ausgedehnt wird, sind für mich die Grenzen des guten (politischen) Geschmacks erreicht. Beste Grüße Udo Burkhard Deutsches Rotes Kreuz Instruktor Technik und Sicherheit -------------------------------------- Dies hier ist meine persönliche Meinung. | ||||
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