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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFreiwilliger Polizeidienst in Hessen107 Beiträge
AutorTobi8as 8K., Messel / Hessen394155
Datum31.03.2007 14:12      MSG-Nr: [ 394155 ]73426 x gelesen
Infos:
  • 08.06.07 Hessenschau: Ehrenamt kontra Belohnung - Feuerwehr quittiert den Dienst
  • 12.04.07 Erklärung der FF Höchst/Odw. vom 11.04.2007
  • 28.03.07 Höchst droht dienstunfähige Feuerwehr
  • 05.12.06 Internetseiten der Ehrenamtskampagne der Hessischen Landesregierung
  • 05.12.06 Ehrenamt – Außer Spesen nix gewesen? [ hr fernsehen - 7.12.2006 - 20:15]

  • Geschrieben von Udo BurkhardFeuerwehrmann:
    Aufwandsentschädigung 70 EUR zzgl Schmutzzulage
    Rechtsanspruch auf bezahlte 'Ruhezeit' nach dem Einsatz. (mittlerweile in fast allen Bundesländern gesetzlich festgeschrieben)

    DRK-Helfer:
    0 EUR, 1 Tag Urlaub (ersatzweise ein Tagesverdienst) flöten.


    Mh bei uns ähnliches Beispiel gewesen, allerdings FF keine Aufwandsentschädigung.
    Gebauso wie das DRK in unseer Gemeinde.

    Und Urlaub oder Ruhepause = 0, da um 0630 (Einsatzauslösung um 0530) Arbeitsbeginn war und mein Arbeitgeber 0 Toleranz hat für Freisltellung für FF Einsätze.

    (bevor jetzt kommt da hat man rechtsansprich drauf und etc. Arbeitgeber Verklagen und Rauswurf riskieren ? wohl kaum in der heutigen Zeit)



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