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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freiwilliger Polizeidienst in Hessen | 107 Beiträge | ||
Autor | Tobi8as 8K., Messel / Hessen | 394155 | ||
Datum | 31.03.2007 14:12 MSG-Nr: [ 394155 ] | 73426 x gelesen | ||
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Geschrieben von Udo Burkhard Feuerwehrmann: Mh bei uns ähnliches Beispiel gewesen, allerdings FF keine Aufwandsentschädigung. Gebauso wie das DRK in unseer Gemeinde. Und Urlaub oder Ruhepause = 0, da um 0630 (Einsatzauslösung um 0530) Arbeitsbeginn war und mein Arbeitgeber 0 Toleranz hat für Freisltellung für FF Einsätze. (bevor jetzt kommt da hat man rechtsansprich drauf und etc. Arbeitgeber Verklagen und Rauswurf riskieren ? wohl kaum in der heutigen Zeit) | ||||
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