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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Freiwilliger Polizeidienst in Hessen | 107 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 394161 | |||
Datum | 31.03.2007 14:27 MSG-Nr: [ 394161 ] | 73293 x gelesen | |||
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Nur sehe ich diese rechtlichen Hindernisse einfach nicht. Ähm, welche Hindernisse? Die Rechtlichen Hindernisse für eine Zusammenarbeit als solches sind zumeist nur sehr gering. Es gibt aber Unterschiede in der Rechtsstellung der Helfer, mit denen man dabei leben muß. Die Idee, alle Organisationen unter ein Gesetz zu stecken halte ich für suboprtimal! Sehe ich ähnlich, da die Beteiligen Organisationen auf zu vielen Gebieten auch außerhalb der Gefahrenabwehr (im weit gefaßten Sinne) tätig sind um da was einheitliches zu generieren. Anders natürlich die Schaffung einer einheitlichen Organisation, welche nur im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (im weit gefaßten Sinne) tätig ist. Dafür wäre es recht einfach eine einheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen (politischer Wille vorausgesetzt). Dies würde aber unter Anderem eine Amputation von Aufgabenschwerpunkten der HiOrg (welche das im Grunde dann ja nicht betrifft) bedeuten, welche diese vermutlich nicht begeistern würde. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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