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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freiwilliger Polizeidienst in Hessen | 107 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 394182 | ||
Datum | 31.03.2007 14:54 MSG-Nr: [ 394182 ] | 73314 x gelesen | ||
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:D So ist es. Nagut, im DRK gibt es eindeutige Regelungen: Erstattung der nachgewiesenen Auslagen, kein Anspruch auf Verdienstausfall. Ist auch in Ordnung so. Wobei ich dazu sagen muss, die Arbeitgeber unserer Leute sind hier, zum Glück, sehr kulant und kooperativ - ein Riesenvorteil. Beste Grüße Udo Burkhard Deutsches Rotes Kreuz Instruktor Technik und Sicherheit -------------------------------------- Dies hier ist meine persönliche Meinung. | ||||
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