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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freiwilliger Polizeidienst in Hessen | 107 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 394208 | ||
Datum | 31.03.2007 15:59 MSG-Nr: [ 394208 ] | 73370 x gelesen | ||
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Geschrieben von Daniel Nagel Wo finde ich denn die Rechtsgrundlage für BaWü? Was sagt Eure gemeindliche Entschädigungssatzung für den Feuerwehrdienst dazu? Es gibt dabei i.d.R. folgende Fallunterscheidungen 1. Nur Entschädigung für Verdienstausfall (i.d.R. bis 2 Tage pauschaliert, danach spitz abgerechnet) 2. Entschädigung für Verdienstausfall wie bei 1. zzgl. pauschalierte Aufwandsentschädigung (Kraftstoff, Reinigung,...) mit extra Satz 3. Kombinierte Entschädigung für Verdienstausfall und pauschalierte Aufwandsentschädigung. 3. hat den deutlichen Vorteil, daß sie quasi immer gezahlt wird ohne daß ein Nachweis durch den FM geführt werden muß, was ihm an Aufwand genau entstanden ist. ggfs. gibt es dann noch unterschiedliche Sätze für Einsatz und Ausbildung. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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