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Feuerwehrmann
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFreiwilliger Polizeidienst in Hessen107 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg394208
Datum31.03.2007 15:59      MSG-Nr: [ 394208 ]73370 x gelesen
Infos:
  • 08.06.07 Hessenschau: Ehrenamt kontra Belohnung - Feuerwehr quittiert den Dienst
  • 12.04.07 Erklärung der FF Höchst/Odw. vom 11.04.2007
  • 28.03.07 Höchst droht dienstunfähige Feuerwehr
  • 05.12.06 Internetseiten der Ehrenamtskampagne der Hessischen Landesregierung
  • 05.12.06 Ehrenamt – Außer Spesen nix gewesen? [ hr fernsehen - 7.12.2006 - 20:15]

  • Geschrieben von Daniel NagelWo finde ich denn die Rechtsgrundlage für BaWü?

    Was sagt Eure gemeindliche Entschädigungssatzung für den Feuerwehrdienst dazu?


    Es gibt dabei i.d.R. folgende Fallunterscheidungen

    1. Nur Entschädigung für Verdienstausfall (i.d.R. bis 2 Tage pauschaliert, danach spitz abgerechnet)
    2. Entschädigung für Verdienstausfall wie bei 1. zzgl. pauschalierte Aufwandsentschädigung (Kraftstoff, Reinigung,...) mit extra Satz
    3. Kombinierte Entschädigung für Verdienstausfall und pauschalierte Aufwandsentschädigung.


    3. hat den deutlichen Vorteil, daß sie quasi immer gezahlt wird ohne daß ein Nachweis durch den FM geführt werden muß, was ihm an Aufwand genau entstanden ist.

    ggfs. gibt es dann noch unterschiedliche Sätze für Einsatz und Ausbildung.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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