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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freiwilliger Polizeidienst in Hessen | 107 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 394239 | ||
Datum | 31.03.2007 17:40 MSG-Nr: [ 394239 ] | 73565 x gelesen | ||
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Hallo Udo, Hallo Forum, immer langsam mit den jungen Pferden. Geschrieben von Udo Burkhard - Aufwandsentschädigung 10 EUR pro angefangene Einsatzstunde Ist in der Regel eine pauschalierte Lohnersatzleistung. Diese müsste bei der Steuererklärung angegeben werden und man müsste einen Teil für die Rentenversicherung abführen, um später keinen Nachteil durch den FW- Dienst zu haben. Dann zahlt aber in der Regel kein AG den Lohn weiter. Geschrieben von Udo Burkhard und das beste: Dies kann jede Kommune regeln wie sie will. Bei uns gibt es nichts in dieser Richtung. Geschrieben von Udo Burkhard Dies wird aus Spenden und Zuschüssen der Gemeinde (also Steuergeldern!) gezahlt. Die FW ist eine Organisation der Gemeinde und kein privater Verein, daher muss die Kommune die notwendigen Gelder an Ihre Feuerwehr zahlen. Ich bitte Dich dies einmal zu beachten. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
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