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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFreiwilliger Polizeidienst in Hessen107 Beiträge
AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg394239
Datum31.03.2007 17:40      MSG-Nr: [ 394239 ]73565 x gelesen
Infos:
  • 08.06.07 Hessenschau: Ehrenamt kontra Belohnung - Feuerwehr quittiert den Dienst
  • 12.04.07 Erklärung der FF Höchst/Odw. vom 11.04.2007
  • 28.03.07 Höchst droht dienstunfähige Feuerwehr
  • 05.12.06 Internetseiten der Ehrenamtskampagne der Hessischen Landesregierung
  • 05.12.06 Ehrenamt – Außer Spesen nix gewesen? [ hr fernsehen - 7.12.2006 - 20:15]

  • Hallo Udo, Hallo Forum,

    immer langsam mit den jungen Pferden.

    Geschrieben von Udo Burkhard
    - Aufwandsentschädigung 10 EUR pro angefangene Einsatzstunde
    - Bei Brandwachen 8 EUR pro angefangene Stunde
    zzgl. "Schmutzzulage",

    Ist in der Regel eine pauschalierte Lohnersatzleistung. Diese müsste bei der Steuererklärung angegeben werden und man müsste einen Teil für die Rentenversicherung abführen, um später keinen Nachteil durch den FW- Dienst zu haben. Dann zahlt aber in der Regel kein AG den Lohn weiter.

    Geschrieben von Udo Burkhard
    und das beste:
    Jeder Aktive Feuerwehrmann erhält im Jahr eine Pauschale für die Teilnahme an Leitungsvergleichen, Sitzungen etc.

    Dies kann jede Kommune regeln wie sie will. Bei uns gibt es nichts in dieser Richtung.


    Geschrieben von Udo Burkhard
    Dies wird aus Spenden und Zuschüssen der Gemeinde (also Steuergeldern!) gezahlt.
    Die FW ist eine Organisation der Gemeinde und kein privater Verein, daher muss die Kommune die notwendigen Gelder an Ihre Feuerwehr zahlen. Ich bitte Dich dies einmal zu beachten.

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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