News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freiwilliger Polizeidienst in Hessen | 107 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 394248 | ||
Datum | 31.03.2007 18:18 MSG-Nr: [ 394248 ] | 73728 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Junge Pferde ist gut, nach 30 Dienstjahren ;) Die Lohnfortzahlung ist im Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg geregelt, der Arbeitgeber macht seine Ansprüche gegenüber der Gemeinde direkt geltend - auf der Basis des FwG, nicht der Entschädigungssatzung. Zitat unserer FwES: Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten für Einsätze auf Antrag ihre Auslagen und ihren Verdienstausfall als Aufwandsentschädigung ... ersetzt. Ich persönlich kenne keinen Feuerwehrmann, der auf diese pauschalisierte Aufwandsentschädigung verzichtet, warum sollte er auch? Die, nennen wir sie "Feier-Pauschale", in Höhe von 50 EUR pro Jahr und FM(SB) wird aus dem Sondervermögen (nach der Feuerwehrsatzung) bezahlt. Zitat aus unserer FwS: Das Sondervermögen besteht aus: Also ... Das von mir gebrachte Beispiel sollte nur verdeutlichen, das die 7 EUR für die freiwilligen Polizeimitarbeiter in Hessen ein Klacks gegenüber anderen vergleichbaren Zahlungen ist. Beste Grüße Udo Burkhard Deutsches Rotes Kreuz Instruktor Technik und Sicherheit -------------------------------------- Dies hier ist meine persönliche Meinung. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|