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Feuerwehrgesetz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFreiwilliger Polizeidienst in Hessen107 Beiträge
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg394248
Datum31.03.2007 18:18      MSG-Nr: [ 394248 ]73728 x gelesen
Infos:
  • 08.06.07 Hessenschau: Ehrenamt kontra Belohnung - Feuerwehr quittiert den Dienst
  • 12.04.07 Erklärung der FF Höchst/Odw. vom 11.04.2007
  • 28.03.07 Höchst droht dienstunfähige Feuerwehr
  • 05.12.06 Internetseiten der Ehrenamtskampagne der Hessischen Landesregierung
  • 05.12.06 Ehrenamt – Außer Spesen nix gewesen? [ hr fernsehen - 7.12.2006 - 20:15]

  • Junge Pferde ist gut, nach 30 Dienstjahren ;)

    Die Lohnfortzahlung ist im Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg geregelt, der Arbeitgeber macht seine Ansprüche gegenüber der Gemeinde direkt geltend - auf der Basis des FwG, nicht der Entschädigungssatzung.

    Zitat unserer FwES:
    Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten für Einsätze auf Antrag ihre Auslagen und ihren Verdienstausfall als Aufwandsentschädigung ... ersetzt.
    Ich persönlich kenne keinen Feuerwehrmann, der auf diese pauschalisierte Aufwandsentschädigung verzichtet, warum sollte er auch?

    Die, nennen wir sie "Feier-Pauschale", in Höhe von 50 EUR pro Jahr und FM(SB) wird aus dem Sondervermögen (nach der Feuerwehrsatzung) bezahlt.
    Zitat aus unserer FwS:
    Das Sondervermögen besteht aus:
    1. Zuwendungen der Gemeinde und Dritter
    2. Erträgen aus Veranstaltungen
    3. sonstigen Einnahmen


    Also ...

    Das von mir gebrachte Beispiel sollte nur verdeutlichen, das die 7 EUR für die freiwilligen Polizeimitarbeiter in Hessen ein Klacks gegenüber anderen vergleichbaren Zahlungen ist.


    Beste Grüße

    Udo Burkhard
    Deutsches Rotes Kreuz
    Instruktor Technik und Sicherheit
    --------------------------------------
    Dies hier ist meine persönliche Meinung.

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