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Feuerwehrgesetz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFreiwilliger Polizeidienst in Hessen107 Beiträge
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg394283
Datum31.03.2007 19:48      MSG-Nr: [ 394283 ]73341 x gelesen
Infos:
  • 08.06.07 Hessenschau: Ehrenamt kontra Belohnung - Feuerwehr quittiert den Dienst
  • 12.04.07 Erklärung der FF Höchst/Odw. vom 11.04.2007
  • 28.03.07 Höchst droht dienstunfähige Feuerwehr
  • 05.12.06 Internetseiten der Ehrenamtskampagne der Hessischen Landesregierung
  • 05.12.06 Ehrenamt – Außer Spesen nix gewesen? [ hr fernsehen - 7.12.2006 - 20:15]

  • Die mir bekannten Arbeitsgeber, die sich die Lohnfortzahlung erstatten lassen, machen dies aufgrund § 17 (2) FwG (BaWü).
    Aber das sollte dir bekannt sein. :)

    Aber darum geht es in diesem Thread nicht.
    Hier geht es darum, das es teilweise Unverständniss hervorruft, das eine bestimmte Gruppe Ehrenamtlicher offenbar gegenüber anderen Gruppen Ehrenamtlicher (finanziell) bevorzugt behandelt wird.
    Ich habe mit einem örtlichen Beispiel versucht deutlich zu machen, das dies kein Einzelfall, sondern in unserer Gesellschaft die Regel ist.

    Frei nach "Animal Farm": "Alle Ehrenamtlichen sind gleich - Aber einige sind gleicher".

    Aber vielleicht finden wir irgendwann einen Weg, tatsächlich eine Gleichstellung zu erreichen, denn kein Ehrenamtlicher ist besser als ein Anderer - alle leisten ihren eigenen individuellen Beitrag in unserer Gesellschaft - und es wäre nur fair, wenn diese Gesellschaft (und die Politik) dies für alle GLEICH honoriert.


    Beste Grüße

    Udo Burkhard
    Deutsches Rotes Kreuz
    Instruktor Technik und Sicherheit
    --------------------------------------
    Dies hier ist meine persönliche Meinung.

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