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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freiwilliger Polizeidienst in Hessen | 107 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 394285 | ||
Datum | 31.03.2007 19:59 MSG-Nr: [ 394285 ] | 73772 x gelesen | ||
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Geschrieben von Udo Burkhard Die mir bekannten Arbeitsgeber, die sich die Lohnfortzahlung erstatten lassen, machen dies aufgrund § 17 (2) FwG (BaWü). Und genau das ist die übliche Falschmeinung. §17 Abs. 2 gilt lediglich für Fälle, in denen der FM im Dienst verletzt wird oder erkrankt und er vom Arbeitgeber die übliche Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erhält. Diese kann der AG sich direkt erstatten lassen. Für den Verdienstausfall für Ausbildung und Einsatz gelten die Vorschriften des §15 FwG Ba-Wü. Und da ist der Regelfall, daß der AG nichts weiter zahlt und der AN = FM einen Anspruch auf Ersatz durch die Gemeinde hat. Für Ausfälle bis zu zwei Tage wird dies i.d.R. pauschaliert gemacht, d.h. pro Stunde Dienst wird unabhängig vom tatsächlichen Verdienstausfall ein Pauschalbetrag gezahlt. Erst über zwei tage bekommt der FM von der Gemeinde den tatsächliche Verdienstausfall ersetzt. Ale anderen Regelungen, auch die direkte Abrechnung mit dem AG bei Ausfällen über zwei Tage sind Sonderfälle die in der Satzung und ggfs. zusätzlich per Vereinbarung zwischen AG, AN und Gemeinde zu regeln sind. Geschrieben von Udo Burkhard Hier geht es darum, das es teilweise Unverständniss hervorruft, das eine bestimmte Gruppe Ehrenamtlicher offenbar gegenüber anderen Gruppen Ehrenamtlicher (finanziell) bevorzugt behandelt wird. Es ist immer die Frage, wer warum etwas bekommt (Anspruchsgrundlage). Und ob das dann alles noch ehrenamtlich ist. FPD ist zwar freiwillig, aber nicht unbedingt ehrenamtlich. Und bei der FW erhalten wir Aufwand und Verdienstausfall pauschaliert ersetzt. Das ist also keine Bezahlung, sondern Ersatz von Nachteilen. Also weiter ehrenamtlich. Auch die HiOrg im KatEinsatz bekommt den Ersatz des Verdienstausfalls. Und bei allem, was nicht geregelt ist, ist das eben Pech. Das gilt auch für die Feuerwehr, wenn wir derart tätig werden würden, daß das FwG und Entschädigungssatzung der Gemeinde nicht greifen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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