alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


Feuerwehrmann
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFreiwilliger Polizeidienst in Hessen107 Beiträge
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg394311
Datum31.03.2007 20:52      MSG-Nr: [ 394311 ]73529 x gelesen
Infos:
  • 08.06.07 Hessenschau: Ehrenamt kontra Belohnung - Feuerwehr quittiert den Dienst
  • 12.04.07 Erklärung der FF Höchst/Odw. vom 11.04.2007
  • 28.03.07 Höchst droht dienstunfähige Feuerwehr
  • 05.12.06 Internetseiten der Ehrenamtskampagne der Hessischen Landesregierung
  • 05.12.06 Ehrenamt – Außer Spesen nix gewesen? [ hr fernsehen - 7.12.2006 - 20:15]

  • Also in § 15 lese ich etwas von der Aufwandsentschädigung an den FM (SB), aber ich lese nichts vom Arbeitgeber.
    Der Arbeitgeber taucht in § 17 auf - und da steht nichts von Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Unfallfolgen!
    Wenn mein Mitarbeiter für die Feuerwehr in den Einsatz geht, ist er (für mich als Arbeitgeber) für die Zeitdauer des Einsatzes nicht arbeitsfähig.
    Als Arbeitgeber habe ich jetzt zwei (gesetzliche!) Möglichkeiten:
    entweder ich zahle für diesen Zeitraum keinen Lohn oder
    ich hole mir den Lohn, den ich meinem Mitarbeiter in diesem Zeitraum zahle, von der Gemeinde zurück - ganz legal.

    Im übrigen ...
    Im Falle eines (Dienst-)Unfalls bekomme ich als Arbeitgeber den Lohnfortzahlungsausgleich von der zuständigen Krankenkasse - nicht von der Gemeinde.

    FPD ist nicht ehrenamtlich ...
    warum also dann der Aufschrei und die Showeinlagen in Hessen?


    Beste Grüße

    Udo Burkhard
    Deutsches Rotes Kreuz
    Instruktor Technik und Sicherheit
    --------------------------------------
    Dies hier ist meine persönliche Meinung.

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    8.683


    Freiwilliger Polizeidienst in Hessen - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt