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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freiwilliger Polizeidienst in Hessen | 107 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 394311 | ||
Datum | 31.03.2007 20:52 MSG-Nr: [ 394311 ] | 73529 x gelesen | ||
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Also in § 15 lese ich etwas von der Aufwandsentschädigung an den FM (SB), aber ich lese nichts vom Arbeitgeber. Der Arbeitgeber taucht in § 17 auf - und da steht nichts von Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Unfallfolgen! Wenn mein Mitarbeiter für die Feuerwehr in den Einsatz geht, ist er (für mich als Arbeitgeber) für die Zeitdauer des Einsatzes nicht arbeitsfähig. Als Arbeitgeber habe ich jetzt zwei (gesetzliche!) Möglichkeiten: entweder ich zahle für diesen Zeitraum keinen Lohn oder ich hole mir den Lohn, den ich meinem Mitarbeiter in diesem Zeitraum zahle, von der Gemeinde zurück - ganz legal. Im übrigen ... Im Falle eines (Dienst-)Unfalls bekomme ich als Arbeitgeber den Lohnfortzahlungsausgleich von der zuständigen Krankenkasse - nicht von der Gemeinde. FPD ist nicht ehrenamtlich ... warum also dann der Aufschrei und die Showeinlagen in Hessen? Beste Grüße Udo Burkhard Deutsches Rotes Kreuz Instruktor Technik und Sicherheit -------------------------------------- Dies hier ist meine persönliche Meinung. | ||||
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