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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freiwilliger Polizeidienst in Hessen | 107 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 394321 | ||
Datum | 31.03.2007 21:09 MSG-Nr: [ 394321 ] | 73618 x gelesen | ||
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Geschrieben von Udo Burkhard Also in § 15 lese ich etwas von der Aufwandsentschädigung an den FM (SB), aber ich lese nichts vom Arbeitgeber. Richtig. Aber §15 FwG Ba-Wü regelt gerade den Ersatz von Verdienstausfall an den FM. Geschrieben von Udo Burkhard Der Arbeitgeber taucht in § 17 auf - und da steht nichts von Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Unfallfolgen! Na ja. Da ich hier die einschlägigen Kommentare zum FwG Ba-Wü neben mir liegen habe darfst Du mir einfach glaubem, daß sich §17 Abs. 2 FwG Ba-Wü ausschließlich auf Entgeltfortzahlungen gem. Entgeltfortzahlungsgesetz bezieht. Geschrieben von Udo Burkhard Wenn mein Mitarbeiter für die Feuerwehr in den Einsatz geht, ist er (für mich als Arbeitgeber) für die Zeitdauer des Einsatzes nicht arbeitsfähig. Nein. Er ist von der Pflicht zur Arbeitsleistung freigestellt. (§17 Abs. 1 FwG Ba-Wü). Nicht arbeitsfähig bzw. arbeitsunfähig ist was anderes. Geschrieben von Udo Burkhard Als Arbeitgeber habe ich jetzt zwei (gesetzliche!) Möglichkeiten: Gesetzlich ist die Lage in Ba-Wü so, daß Du Deinem MA die Fehlzeit vom seinen Bezügen abziehst (ihm das ggfs. bescheinigst) und er dafür von der Gemeinde Ersatz des Verdienstausfalls nach §15 FwG Ba-Wü fordern kann. Bis zu zwei Tagen wird das regelmäßig der pauschalierte Ersatz sein, darüber Hinaus wird der tatsächliche Verdienstausfall ersetzt. Jede andere Vorgehensweise erfordert eine entsprechende Regelung in der Entschädigungssatzung oder eine Vereinbarung zwischen Kommune, Arbeitgeber und Feuerwehrmann. Geschrieben von Udo Burkhard Im übrigen ... Bei einem Dienstunfall sollte die Krankenkasse des FM eigentlich gar nicht in Erscheinung treten? Das läuft über die gesetzliche Unfallversicherung (hier: Unfallkasse Ba-Wü). Und wie §17 Abs. 2 FwG Ba-Wü sagt ist dann der Ansprechpartner für die Erstattung der Entgeltfortzahlung die Gemeinde und nicht die gesetzliche Krankenversicherung. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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