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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFreiwilliger Polizeidienst in Hessen107 Beiträge
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen394331
Datum31.03.2007 21:30      MSG-Nr: [ 394331 ]73464 x gelesen
Infos:
  • 08.06.07 Hessenschau: Ehrenamt kontra Belohnung - Feuerwehr quittiert den Dienst
  • 12.04.07 Erklärung der FF Höchst/Odw. vom 11.04.2007
  • 28.03.07 Höchst droht dienstunfähige Feuerwehr
  • 05.12.06 Internetseiten der Ehrenamtskampagne der Hessischen Landesregierung
  • 05.12.06 Ehrenamt – Außer Spesen nix gewesen? [ hr fernsehen - 7.12.2006 - 20:15]

  • Hallo,

    Geschrieben von Udo BurkhardIm Hessischen Polizeigesetz - als rechtliche Grundlage für den FPD - steht nichts von Ehrenamt.

    ... leider falsch ...

    Gesetz für die aktive Bürgerbeteiligung zur Stärkung der Inneren Sicherheit
    (Hessisches Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetz - HFPG) vom 13.Juni 2000

    §4 Abs. 1: Die Angehörigen des Freiwilligen Polizeidienstes sind ehrenamtlich tätig; sie stehen zum Land Hessen in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. (...)

    Gruss
    Gerhard



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