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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freiwilliger Polizeidienst in Hessen | 107 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 394333 | ||
Datum | 31.03.2007 21:35 MSG-Nr: [ 394333 ] | 73483 x gelesen | ||
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In den mir bekannten Fällen sieht es de fakto anders aus - Aber deswegen brauchen wir uns hier nicht zu streiten und Paragraphen zu pflücken. ;) Zum (Dienst-) Unfall: Im Prinzip ist der Unfallversicherungsträger zuständig. Aber in der Praxis wende ich mich als Arbeitgeber an die Krankenkasse - was auch keine Probleme macht. Beste Grüße Udo Burkhard Deutsches Rotes Kreuz Instruktor Technik und Sicherheit -------------------------------------- Dies hier ist meine persönliche Meinung. | ||||
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