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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freiwilliger Polizeidienst in Hessen | 107 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 394351 | ||
Datum | 31.03.2007 22:08 MSG-Nr: [ 394351 ] | 73152 x gelesen | ||
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Geschrieben von Heinz Caprano Je nach Höhe dieser Umlage bekomme ich zwischen 60 und 80% der Lohnfortzahlung für erkrankte Mitarbeiter ersetzt. Ist eine reine Arbeitgeberversicherung und hat nichts mit der Krankenkasse des Arbeitnehmers zu tun. Jein. Es ist nur so, daß in dem Augenblick keine Leistung vorliegt, welche eine Erstattung durch die GKV begründen würde, da es sich strenggenommen nicht um eine Fortzahlung für einen gesetzlich Krankenversicherten handelt. Und Du würdest von der Gemeinde sogar 100% wieder bekommen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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