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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFreiwilliger Polizeidienst in Hessen107 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg394351
Datum31.03.2007 22:08      MSG-Nr: [ 394351 ]73152 x gelesen
Infos:
  • 08.06.07 Hessenschau: Ehrenamt kontra Belohnung - Feuerwehr quittiert den Dienst
  • 12.04.07 Erklärung der FF Höchst/Odw. vom 11.04.2007
  • 28.03.07 Höchst droht dienstunfähige Feuerwehr
  • 05.12.06 Internetseiten der Ehrenamtskampagne der Hessischen Landesregierung
  • 05.12.06 Ehrenamt – Außer Spesen nix gewesen? [ hr fernsehen - 7.12.2006 - 20:15]

  • Geschrieben von Heinz CapranoJe nach Höhe dieser Umlage bekomme ich zwischen 60 und 80% der Lohnfortzahlung für erkrankte Mitarbeiter ersetzt. Ist eine reine Arbeitgeberversicherung und hat nichts mit der Krankenkasse des Arbeitnehmers zu tun.

    Jein. Es ist nur so, daß in dem Augenblick keine Leistung vorliegt, welche eine Erstattung durch die GKV begründen würde, da es sich strenggenommen nicht um eine Fortzahlung für einen gesetzlich Krankenversicherten handelt.
    Und Du würdest von der Gemeinde sogar 100% wieder bekommen.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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