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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bürgermeister verbietet Einsatz der Drehleiter | 180 Beiträge | ||
Autor | Jan 8S., Wallenhorst / | 395301 | ||
Datum | 04.04.2007 17:43 MSG-Nr: [ 395301 ] | 185886 x gelesen | ||
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Hallo! Geschrieben von Andreas Bräutigam Nur, wenn die Katze in Not ist. Es gehört aber zur Natur von Katzen zu klettern. Aber diese Diksussion ist so alt wie die Feuerwehr... Richtig ,aber leider oft mit dummen Sprüchen beendet. Klar verenden Katzen nicht im Baum. Die Anatomie (Krallen) der Katzen gibt es aber grundsätzlich nicht her, dass sie die Bäume auf dem gleichen Weg wieder herunterklettern wie sie hoch gekommen sind. Sie springen herunter oder lassen sich fallen. Falls die Fallhöhe zu groß ist (hängt auch vom zustand der Katze ab), erleiden sie Brüche oder innere Verletzungen, schleppen sich aber eben noch ins Gebüsch und verenden dort. Wenn man der Katze Zeit und vor allen Dingen Ruhe gegeben hat (z.B. Leiter in den Baum stellen und dort über Nacht belassen), die Situation selber zu lösen (24h), wird sie es nicht selber lösen können. In Niedersachsen fällt das unter Tierrettung und ist daher kostenfrei. Das einzige Ermessen ist hier wirklich die Abwägung bzgl. des Sicherstellen des Brandschutzes / 2. Rettungsweges - gerade wenn es in der Nachbargemeinde ist. Hängt auch vo Tier ab: Nicht zahme Katzen werden auf jeden Fall springen... Die gewählte Vorgehensweise ist wohl eher ungeschickt und ich bin mir nicht sicher ob sie auch richtig ist.... Grüße, Jan | ||||
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