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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bürgermeister verbietet Einsatz der Drehleiter | 180 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 395376 | ||
Datum | 04.04.2007 21:06 MSG-Nr: [ 395376 ] | 185013 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo Jürgen, Hallo Forum, Geschrieben von Jürgen M@yer ich gehe davon aus das der Bürgermeister dich dann hochkant aus der Feuerwehr rauswirft. Und in einem solchen Fall kannst du dann auch rechtlich nichts mehr machen. Aber nicht bei uns in Ba- Wü. Entlassung gegen deinen Willen (unehrenhafte Entlassung) nur durch den Gemeinderat nach vorheriger Anhörung des FW- Ausschusses (vertreten durch den Kdt.). Auch der Abteilungsausschuß hat noch ein Mitwirkungsrecht. Geschrieben von Jürgen M@yer Wer gegen die Anweisung des Chefs handelt hat dann halt schlechte Karten ... Aber nur solange sich der Chef an die Gesetze hält. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
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