News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bürgermeister verbietet Einsatz der Drehleiter | 180 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 395388 | ||
Datum | 04.04.2007 21:31 MSG-Nr: [ 395388 ] | 184936 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo, Geschrieben von Jan Ole Unger Eben, genau diese (und weitere) Kosten entstehen und werden durch Gebühren zu einem Teil eingefordert. Richtig. Sie entstehen. Sie entstehen aber (bis auf die Dieselkosten) aber auch, wenn das Fahrzeug statt eingesetzt zu werden einfach nur in der Halle steht. Das ist der springende Punkt, der gerade hier eine solche Umrechnung zum Blödsinn werden läßt. Dass man das betriebswirtschaftlich so rechnet, ist mir auch klar. Dann bleibt in diesem Fall zu unterscheiden: Kann bzw. muss der Einsatz als kostenpflichtiger Einsatz abgerechnet werden (hängt in dem Fall evtl. vom Bundesland ab)? Wenn ja, dann wird er eben abgerechnet (nach Gebührenordnung). Wenn nein, dann wird die Kommune sicherlich nicht dran zugrunde gehen. Gruß, Michael | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|