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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bürgermeister verbietet Einsatz der Drehleiter | 180 Beiträge | ||
Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 395390 | ||
Datum | 04.04.2007 21:37 MSG-Nr: [ 395390 ] | 184907 x gelesen | ||
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Moinsen, Geschrieben von Michael Weyrich Sie entstehen aber (bis auf die Dieselkosten) aber auch, wenn das Fahrzeug statt eingesetzt zu werden einfach nur in der Halle steht. Auch richtig. Aber der Sinn einer Gebührenordnung ist es unter anderem, die Kosten, die für die Verwaltungseinheit entstehen (auch durch ein Rumstehen), zu minimieren. Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole drehleiter.info - Das Ausbildungs- und Informationsportal | ||||
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