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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bürgermeister verbietet Einsatz der Drehleiter | 180 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 395393 | ||
Datum | 04.04.2007 21:57 MSG-Nr: [ 395393 ] | 184990 x gelesen | ||
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Hallo Forum, Hallo Sven, Geschrieben von Sven Bössel Das kommt eben öfter vor, nächstes mal hängt in der anderen Nachbargemeinde 'ne Lichtzeichenanlage am seidenen Faden und droht runterzufallen (ja, hatten wir auch schon) und nächste Woche die nächste Katze. Ich glaube der Punkt der hier viel zu wenig beachtet wird ist, dass die Katze im Nachbarort auf dem Baum saß. Das heißt doch, die Gemeinde Wolmirstedt müsste auf jeden Fall der Nachbargemeinde eine Rechnung schreiben (Überörtliche Hilfe). Und ich weis das bei uns im Landkreis, schon mancher Bürgermeister wegen zu hoher Einsatzkosten Krach geschlagen hat. Wie sieht es dort aus? Ging es vielleicht auch darum einen unnötigen Streit mit der Nachbargemeinde zu vermeiden? Bitte auch diese Überlegungen zu beachten. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
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