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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bürgermeister verbietet Einsatz der Drehleiter | 180 Beiträge | ||
Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 395403 | ||
Datum | 04.04.2007 22:29 MSG-Nr: [ 395403 ] | 185095 x gelesen | ||
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Hallo Michael, Geschrieben von Michael Bayer Ging es vielleicht auch darum einen unnötigen Streit mit der Nachbargemeinde zu vermeiden? In Niedersachsen passiert: DLK der Stadt Wittingen (LK Gifhorn) rückt zu Feuer in Nachbargemeinde aus. Die Stadt Wittingen berechnet der Nachbargemeinde (die keine DLK hat) die Kosten. Gemeinde verklagt Stadt Wittingen ... und hat gewonnen. Denn nach dem NBrandSchG ist jede Kommune in NDS verpflichtet, nachbarschaftliche Löschhilfe im Umkreis von 15 km von der eigenen Gemeindegrenze zu leisten. Eben auch mit der DLK. Bei THL wie Tier in Notlage geht's dann aber los. Wer war z.B. bei der Katze in Wolmirstedt der Anforderer? Der Halter der Katze? Ein Passant? Oder gar die Feuerwehr der anderen Gemeinde, weil die da mit TSF und Steckleiter stand und die zu kurz war (so hatten wir das mal erlebt, Katze in zehn Meter Höhe in Straßenbaum in einer Nachbargemeinde, und wem das Tier gehörte, wusste schon gar niemand *lol*)? Oder oder oder ...? Wer ist dann kostenpflichtig? Der Halter der Katze, die vielleicht anfordernde FF der anderen Gemeinde oder gar der unbedarfte Passant? Lustige Aufgabe für Verwaltungsfachangestelltenazubis ... Mangels weiterer Info wissen wir das nicht genau und das Brandschutzgesetz von SAH kenne ich nicht (habe heute auch keinen Nerv mehr, mir das zu googlen ...) Aber durchaus rechtlich interessantes Problem. MkG, Sven | ||||
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