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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bürgermeister verbietet Einsatz der Drehleiter | 180 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen | 395444 | ||
Datum | 04.04.2007 23:48 MSG-Nr: [ 395444 ] | 184487 x gelesen | ||
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Geschrieben von Marc Dickey Tut es doch. In §1 des NBrandSchG kannst du sehen wessen Aufgabe der Brandschutz und die technische Hilfe ist Ist mir bekannt. Geschrieben von Marc Dickey in der NGO erfahren wer widerum für die im NBrandSchG benannte verantwortlich ist. Dann mal los, liegt mir im Moment nicht vor. Aber im Geschrieben von Marc Dickey NBrandSchGsteht drin wer für diese Aufgaben zuständig ist, und wer Einsatzleiter ist. Gilt jetzt Geschrieben von Marc Dickey NGOoder Geschrieben von Marc Dickey NBrandSchG??? Anders gefragt, wer führt mich/ uns im Einsatz (in Niedersachsen) mein GF, mein OrtsBM, mein GemBM oder unser Bürgermeister? (Immer noch "erinner" an das Thema und meine Fragen/ Aussagen dazu). Alles meine persönliche Meinung usw.. Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden! | ||||
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