alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Niedersächsisches Brandschutzgesetz
Niedersächsisches Brandschutzgesetz
Niedersächsisches Brandschutzgesetz
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Ortsbrandmeister
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBürgermeister verbietet Einsatz der Drehleiter180 Beiträge
AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen395444
Datum04.04.2007 23:48      MSG-Nr: [ 395444 ]184487 x gelesen
Infos:
  • 04.04.07 Katze & Toast

  • Geschrieben von Marc DickeyTut es doch. In §1 des NBrandSchG kannst du sehen wessen Aufgabe der Brandschutz und die technische Hilfe ist

    Ist mir bekannt.

    Geschrieben von Marc Dickeyin der NGO erfahren wer widerum für die im NBrandSchG benannte verantwortlich ist.

    Dann mal los, liegt mir im Moment nicht vor. Aber im
    Geschrieben von Marc DickeyNBrandSchG steht drin wer für diese Aufgaben zuständig ist, und wer Einsatzleiter ist.

    Gilt jetzt
    Geschrieben von Marc DickeyNGO oder Geschrieben von Marc Dickey
    NBrandSchG ???

    Anders gefragt, wer führt mich/ uns im Einsatz (in Niedersachsen) mein GF, mein OrtsBM, mein GemBM oder unser Bürgermeister? (Immer noch "erinner" an das Thema und meine Fragen/ Aussagen dazu).


    Alles meine persönliche Meinung usw..
    Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.792


    Bürgermeister verbietet Einsatz der Drehleiter - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt