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Drehleiter mit Korb
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBürgermeister verbietet Einsatz der Drehleiter180 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW395696
Datum05.04.2007 22:42      MSG-Nr: [ 395696 ]184601 x gelesen
Infos:
  • 04.04.07 Katze & Toast

  • Hallo!

    Mich befremden an der Meldung ein paar Dinge:

    1. Wie erfährt der Bürgermeister von dem geplanten Einsatz? Vor allen Dingen so schnell, dass er es noch vorher verbieten kann!

    2. Welche Informationen standen dem Bürgermeister zur Verfügung, um eine fehlerfreie Ermessenentscheidung zu treffen.

    3. Die Ermessensentscheidung ist unbegründet, zumindest reicht nicht die Begründung der Ordnungsamtsleiterin. Der Aspekt des Tierschutzes muss angemessen gewürdigt werden. Unabhängig von der Katze im Baum bestand eine Gefahr für die Katzenkinder, die auf die im Baum sitzende Katze angewiesen sind.
    Das eine Katze bei weitem nicht so gut den Baum wieder herunter kommen kann, wie sie ihn raufklettern kann, wurde ja in einem Beitrag schon dargelegt.
    Das eine Drehleiter viel Geld kostet und gewartet werden muss, hat für die Abwägung ungefähr soviel zu sagen wie "Wasser ist naß". Das käme allenfalls dann zum Tragen, wenn die Leiter "zerstörerisch" oder zumindest gefährdet in den Einsatz gebracht wird. Wenn schon das Retten einer Katze aus einem Baum die Gefahr eines Schadens an der DLK begründet, dann bleibt das Fahrzeug am Besten in der Halle, bis die Reifen eckig sind.
    Erwägungen, dass der Grundschutz nicht mehr gewährleistet sei, wären auch noch anzustellen und meines Erachtens die einzig tragfähigen Gründen.

    4. Wie kommt der Bürgermeister überhaupt dazu, einen solchen mickrigen Vorgang zu entscheiden? Wäre ich Wehrleiter, würde ich mir Gedanken machen, ob nicht besser der Bürgermeister selbst Wehrleiter wird.

    5. Ich zweifle zur Zeit auch noch, ob der Bürgermeister überhaupt die rechtliche Kompetenz hat, eine solche konkrete Entscheidung zu treffen. Aber da müsste man mal in Ruhe drüber nachdenken, ob ein solcher Durchgriff auf das Personal in fachlichen Fragen zulässig ist.

    6. In Sachen Öffentlichkeitsarbeit ist die Sache nun ganz blöd gelaufen.

    Gruß
    Sven



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