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RubrikSonstiges zurück
Thema'Löschangriff' in Asien9 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen395802
Datum06.04.2007 15:23      MSG-Nr: [ 395802 ]4144 x gelesen

Und wie wäre die Pressemeldung, wenn er sich verletzt hätte oder gestorben, da er neben dem Sprungretter gelandet wäre?

Das wäre für die Angehörigen vermutlich kostengünstiger geworden. So müssen sie jetzt auch noch (natürlich erst nach der Gerichtsverhandlung) das Exikutionskommando und deren Verbrauchsgüter bezahlen.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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