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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBürgermeister verbietet Einsatz der Drehleiter180 Beiträge
AutorChri8sti8an 8S., Garching / Bayern395925
Datum07.04.2007 13:24      MSG-Nr: [ 395925 ]184081 x gelesen
Infos:
  • 04.04.07 Katze & Toast

  • Wenn ich mich nicht irre kam die Anforderung sogar von der Leitstelle !?
    In so einem Fall könnte der Bürgermeister oder sonst wer, wenn er meint vor dem Fahrzeug Radschlagen. Da wird gefahren ohne Diskussion! wenn ich schon keine Katze runterholen darf , wie sieht es dann in Zukunft mit Übungen aus oder Arbeitseinsatz der Drehleiter/Fahrzeuge für die Stadt/Gemeinde sind sie dann nicht mehr teures gut dass gepflegt werden muss ;-) .

    Mal abgesehen von dem Schaden am Bild der Feuerwehr (Retten-Schützen-Löschen-Bergen)

    mehr dazu unter :

    Verordnung zur Ausführung des
    Bayerischen Feuerwehrgesetzes
    (AVBayFwG)

    § 15
    Verpflichtung zur Hilfeleistung; Alarmplanung
    (1) 1Die gemeindlichen Feuerwehren sind zur Hilfeleistung in einer Entfernung
    von mehr als 15 km Luftlinie von der Gemeindegrenze nur verpflichtet, wenn sie
    von der Polizei, einer anderen Feuerwehr, einer Gemeinde, einem Landratsamt
    oder einer Einrichtung des Rettungsdienstes dazu aufgefordert werden. 2Zur Hilfeleistung
    in geringerer Entfernung sind sie auch dann verpflichtet, wenn aus anderen
    Gründen die Annahme gerechtfertigt erscheint, dass ihre Hilfe benötigt wird.

    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Das ist meine Meinung und rein PRIVATE Äußerung.



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