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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bürgermeister verbietet Einsatz der Drehleiter | 180 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 395927 | ||
Datum | 07.04.2007 13:27 MSG-Nr: [ 395927 ] | 184312 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sven Tönnemann Übrigens wer den Einsatz nicht als Tierrettung sehen möchte: Die Feuerwehr darf auch Dinge tun, die keine Pflichtaufgaben nach FSHG sind! Aber nicht in der Nachbargemeinde, nicht wenn die originären Aufgaben darunter leiden (hier der absolute Knackpunkt) und ggf. nicht wenn dabei Konkurrenz zu Gewerbetreibenden entsteht... Geschrieben von Sven Tönnemann Immerhin ist die DLK dann sofort besetzt und kann gleich Ausrücken, was eine gewisse Zeitverzögerung locker wieder wett macht. Du musst allerdings in diesem Fall ca. 7km Anfahrt zurück in die Heimatgemeinde addieren. Außerdem war die DL nach dem Presseartikel nur mit dem Gerätewart besetzt. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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