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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bürgermeister verbietet Einsatz der Drehleiter | 180 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 395941 | ||
Datum | 07.04.2007 14:01 MSG-Nr: [ 395941 ] | 184582 x gelesen | ||
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Geschrieben von Andreas Bräutigam Aber nicht in der Nachbargemeinde, nicht wenn die originären Aufgaben darunter leiden (hier der absolute Knackpunkt) Das hat die Gemeinde aber gar nicht als Grund angeführt. Geschrieben von Andreas Bräutigam nicht wenn dabei Konkurrenz zu Gewerbetreibenden entsteht Ach ja richtig, hatte ich ganz vergessen. Die ganzen Tierrettungsunternehmen, die sich auf das Retten von Katzen aus Bäumen spezialisiert haben, die gehen jetzt natürlich Pleite, weil die Feuerwehr zweimal im Jahr eine Katz vom Baum holt. Wie sagt der Engländer: I break together! Noch mal: Tierrettung kann man ganz problemlos unter § 1 FSHG NRW subsumieren, insbesondere wenn noch so arme kleine Katzenkinder mit großen schwarzen Knopfaugen zu verhungern drohen. Geschrieben von Andreas Bräutigam Du musst allerdings in diesem Fall ca. 7km Anfahrt zurück in die Heimatgemeinde addieren. Ja und? Wenn die DLK einen Platten hat, oder in der Wartung ist, etwas kaputt ist, die Klasse zwei Fahrer alle auf dem Geburtstag eines Kameraden sind, oder oder .... dauert das Ausrücken länger oder ist gar nicht möglich. Da finde ich einen Einsatz im Wege der überörtlichen Hilfe noch als besten Grund. Da sollten ja nun keine Ostereier am Krichturm versteckt werden. Geschrieben von Andreas Bräutigam Außerdem war die DL nach dem Presseartikel nur mit dem Gerätewart besetzt. Ich kenne Feuerwehren, da ist dies das Standardpersonal. Gruß Sven | ||||
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