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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bürgermeister verbietet Einsatz der Drehleiter | 180 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 396192 | ||
Datum | 08.04.2007 18:00 MSG-Nr: [ 396192 ] | 183864 x gelesen | ||
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Geschrieben von Mike Köhler Ok da baruchen wir aber keinen Wehrleiter mehr. Dann kann der BM alles entscheiden! Ja. Kann er. Wird er im Tagesgeschäft aber nicht amchen. Wenn es aber um Kostenfragen geht, dann kann es schon sinnvoll sein, den Bürgermeister einzubeziehen. Das ist nicht zuletzt auch ein grund, warum der Bürgemeister o.V.i.A. bzw. der Fachdezernent bei größeren Lagen welche umfangreiche Alarmierung auswärtiger Einheiten oder ziviler Fachfirmen zur Folge habe und damit Kosten in teilweise nicht unerheblichem Umfang produzieren informiert oder sogar an die Einsatzstelle gerufen werden. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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