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Verkehrsunfall
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBürgermeister verbietet Einsatz der Drehleiter180 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW396230
Datum08.04.2007 23:07      MSG-Nr: [ 396230 ]183933 x gelesen
Infos:
  • 04.04.07 Katze & Toast

  • Hi!

    Achtung Axel, in dem Zeitungsartikel geht es um Niedersachsen. Die Kostenregelung ist in NRW deutlich anders.
    Für VU bei denen jemand gerettet wird, dürften beide Länder Kostenfreiheit vorsehen.
    Brennt dagegen nur das Auto oder rollt irgendwo gegen, wird es teuer ... meist aber nur für die Versicherung.

    Die Bienenbütteler Feuerwehrverwaltung sollte aber mal den § 26 Abs. 2 Satz BrandSchG Niedrsachsen ansehen. Wenn die gewollt hätten, hätte man in diesem Fall auch locker von der Kostenerstattung absehen können. Zum einen ist es ohnehin in das Ermessen der Gemeinde gestellt, ob sie Geld verlangt, zum Zweiten könnte man hier meines Erachtens von einer unbilligen Härte ausgehen.

    Aber jeder versucht sich in Sachen Öffentlichkeitsarbeit so gut er kann. ;-)

    Gruß
    Sven



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