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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bürgermeister verbietet Einsatz der Drehleiter | 180 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 396230 | ||
Datum | 08.04.2007 23:07 MSG-Nr: [ 396230 ] | 183933 x gelesen | ||
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Hi! Achtung Axel, in dem Zeitungsartikel geht es um Niedersachsen. Die Kostenregelung ist in NRW deutlich anders. Für VU bei denen jemand gerettet wird, dürften beide Länder Kostenfreiheit vorsehen. Brennt dagegen nur das Auto oder rollt irgendwo gegen, wird es teuer ... meist aber nur für die Versicherung. Die Bienenbütteler Feuerwehrverwaltung sollte aber mal den § 26 Abs. 2 Satz BrandSchG Niedrsachsen ansehen. Wenn die gewollt hätten, hätte man in diesem Fall auch locker von der Kostenerstattung absehen können. Zum einen ist es ohnehin in das Ermessen der Gemeinde gestellt, ob sie Geld verlangt, zum Zweiten könnte man hier meines Erachtens von einer unbilligen Härte ausgehen. Aber jeder versucht sich in Sachen Öffentlichkeitsarbeit so gut er kann. ;-) Gruß Sven | ||||
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