alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Löschgruppenfahrzeug
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBürgermeister verbietet Einsatz der Drehleiter180 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg396236
Datum09.04.2007 00:17      MSG-Nr: [ 396236 ]184079 x gelesen
Infos:
  • 04.04.07 Katze & Toast

  • Geschrieben von Axel UrbanWenn ich ehrlich bin, dann bin ich schon ein wenig verwundert. Wenn eine Katze im Kamin feststeckt, dann ist sie doch in Gefahr und der Einsatz müsste kostenlos sein.

    Jein. Kommt immer darauf an, ob ich mir als Feuerwehr den Schuh anziehe.
    Beispiel. Ich Du wirst mit dem Stichwort "Hund ich Fuchsbau" alarmiert. Jetzt hast Du
    a) die Möglichkeit Spaten und Pickel auspacken zu lassen und Deine Jungs X Stunden der Arbeitszeit von Hand nach dem Tier graben zu lassen (wenn es überhaupt auf Grund der Bodenverhältnisse klappt.

    b) Du kannst wenn Du merkst "Spaten und Pickel bringen nichts, da muß ein Bagger her" eine Baufirma anfordern, die gräbt dann weiter

    c) Du kannst dem Tierbesitzer klar machen, daß die Feuerwehr auf Grund ihrer beschränkten technischen Möglichkeiten leider nichts tun kann, ihm aber empfehlen aus den gelben Seiten ein Bauunternehmen anzufordern welches nach dem Tier gräbt. Danach läßt Du Deine Mannschaft bis auf die Führung wieder einrücken und sie gehen wieder ihrer täglichen Beschäftigung nach.
    Das Ergebnis ist am Ende das selbe wie bei b)

    Bei b) wirst Du u.U. ein klärendes Gespräch mit der Stadtverwaltung/ dem Bürgermeister haben, spätestens dann wenn er die Rechnung des Bauunternehmens erhält. Merke: Wer die Musikanten bestellt, der muß sie auch bezahlen.


    Und zur Frage der Kostentragung. Ich kenne viele Feuerwehren, die haben von ihrer Stadtverwaltung einen Vordruck Kostenübernahmeerklärung an Bord, den sie sich bei möglicherweise kostenpflichtigen Einsätzen zuerst abzeichnen lassen müssen, bevor sie auch nur einen Handschlag tun. Sprich LF kommt am vollgelaufenen Keller an, "Wem gehört der Keller?, kurze Aufklärung des Eigentümers/ Mieters über die möglichen geschätzten Kosten, Unterschrift unter die Erklärung, Absitzen, Arbeiten. Oder "Nee, das ist mir zu teuer, da mache ich das lieber selbst".

    Jetzt könnte man sagen "Öffentlichkeitsarbeit", aber man darf da auch nicht von einer Wehr mit fünf Einsätzen im Jahr ausgehen, sondern von Wehren, die mehrmals wöchentlich möglicherweise kostenpflichtige Einsätze haben und es bei einem bestimmten Prozentsatz anschließend wenn der Bescheid der Gemeinde kommt ein Verwaltungsgerichtsverfahren die Folge ist.
    Das spart man sich dann bzw. man hat deutlich bessere Karten.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.109


    Bürgermeister verbietet Einsatz der Drehleiter - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt