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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Verschiedene Ausbildungsdauer | 92 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8S., Kitzingen / Bayern | 396380 | ||
Datum | 09.04.2007 18:14 MSG-Nr: [ 396380 ] | 35139 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fischer Die Frage ist eher: Was passiert, wenn Du Xhundert Kilometer von deiner KatS-Einheit entfernt eine BF-Ausbildung absolvierst und Du Deiner Einheit nicht mehr zur Verfügung stehst? Wenn dann die Freistellung aufgehoben wird, dann kann es sein, daß der Bund ruft. Im Umkreis von 100 km gibts bei mir 3 BF´s (Würzburg 20km, Fürth 90km, Nürnberg 97km) und 4 FF mit Hauptamtliche Kräfte (Schweinfurt 50km, Aschaffenburg 95 km, Bamberg 83 km, Erlangen 90 km.) Also genügend Möglichkeiten innerhalb von 100 km unter zukommen. Geschrieben von Christian Fischer Was heißt ausgemustert? Durch das Gericht mit Vorstrafe oder durch den Arzt bei der Musterung oder durch den Truppenarzt. Durch den Arzt bei der Musterung. mfg Stefan | ||||
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