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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Verschiedene Ausbildungsdauer | 92 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 396393 | ||
Datum | 09.04.2007 18:33 MSG-Nr: [ 396393 ] | 35198 x gelesen | ||
Geschrieben von Stefan Söhnlein Also genügend Möglichkeiten innerhalb von 100 km unter zukommen. Hmm. Du weißt aber schon, daß e sheute nicht unüblich ist, daß auf eine ausgeschriebene BF-Ausbildungsstellen fast 100 Bewerbungen kommen? Und daß es wenn man den Beruf wirklich wählen will oft so ist, daß man die Stelle eben nicht vor der Haustür, sondern weiter weg bekommt? Wenn es vor der haustür klappt - toll. Aber darauf würde ich mich nicht verlassen. Geschrieben von Stefan Söhnlein Durch den Arzt bei der Musterung. Wer derzeit nicht T1 oder T2 gemustert wird, wird i.d.R. seinen Grundwehrdienst nicht ableisten müssen, damit ist auch die Frage Freistellung erledigt. Jedoch wird der Amtsarzt für die Einsellung bei der BF im Zweifel mindestens die selben Untersuchungen machen, wie der Musterungsarzt, so daß beide die selben Befunde erheben werden. Die Frage ist dann, wie diese jeweils für die angestrebte Tätigkeit bewertet werden. Das liegt in der hand des Arztes. Wobei mein subjektives Gefühl mir sagt, daß ein Amtsarzt der jemanden befunden muß der die kommenden 40 Jahre einen Tätigkeit ausüben soll etwas intensiver hinschaut, als ein Musterungsarzt der jemanden für eine Tätigkeit die 10 Monate dauert (wer länger will wird später nochmal untersucht) untersucht. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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