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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bürgermeister verbietet Einsatz der Drehleiter | 180 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 396440 | ||
Datum | 09.04.2007 22:23 MSG-Nr: [ 396440 ] | 183702 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian Fischer Wenn es um Rettung von Tieren in den Feuerwehrgesetzen geht wir leider fast immer vergessen, woher diese Aufgabe kommt. Du unterschlägst, dass erst vor etwa zwei Jahren extra das Grundgesetz geändert und der Tierschutz mitaufgenommen wurde! Eine grundrechtskonforme Auslegung ergibt, dass dem Schutz von Tieren ein ganz bedeutend höherer Stellenwert beizumessen ist. Da kannst Du Dich aufregen und Teufelsanwalt spielen, ist aber so. Geschrieben von Christian Fischer Es ging um handfeste wirschaftliche, wenn nicht sogar existenzielle Gründe. Das Tier als Lebensgrundlage von Familien bzw. einer Gemeinschaft Dem wird noch heute dadurch Rechnung getragen, dass man im BGB für Luxustierhaltung eine Gefährdungshaftung vorgesehen hat, während der Nutztierhalter nur bei Verschulden haftet. Das schlägt sich auch in der Kostenfrage bei Feuerwehreinsätzen nieder (in NRW). Nach einer Diskussion mit dem Autor :-) findet man dazu auch was in dem folgenden Artikel, dem der letzte Absatz vor kurzem hinzugefügt wurde: Kosten für Tierrettung Gruß Sven | ||||
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