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1. Brandinspektor
2. Brandinspekteur (Saarland)
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaVerschiedene Ausbildungsdauer92 Beiträge
AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg396476
Datum10.04.2007 07:57      MSG-Nr: [ 396476 ]35130 x gelesen

Geschrieben von Ulrich CimolinoMir bekannt sind HH und Hessen die keinen B III mehr machen,

Wer hat Dir denn den Stuß erzählt? Natürlich läuft in Hessen der BIII! BI, BII, RS, 1 Jahr Wachpraktikum und dann der BIII. Ich dachte ein Branddirektor weiß so etwas... ;-)



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