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1. Brandinspektor
2. Brandinspekteur (Saarland)
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaVerschiedene Ausbildungsdauer92 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW396484
Datum10.04.2007 09:10      MSG-Nr: [ 396484 ]35125 x gelesen

Geschrieben von Daniel HermannWer hat Dir denn den Stuß erzählt? Natürlich läuft in Hessen der BIII! BI, BII, RS, 1 Jahr Wachpraktikum und dann der BIII. Ich dachte ein Branddirektor weiß so etwas... ;-)

sagen wir mal so, nach einem Jahr Wachpraktikum mit B III ist das für mich ungefähr dem Laufbahnmodell in HH vergleichbar...

Das hat mit dem eigentlichen Gedanken des B III (Qualifizierung geeigneter Mitarbeiter für die Führung eines Löschfahrzeugs als selbstständiger Einheit mit mehreren Trupps) nur noch SEHR eingeschränkt was zu tun.


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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