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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Verschiedene Ausbildungsdauer | 92 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 396528 | ||
Datum | 10.04.2007 11:47 MSG-Nr: [ 396528 ] | 35045 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino Entlassung aus dem Beamtenverhältnis (auf Probe)? Mit welcher Begründung? Es gibt doch Stellen, für die der B III gar nicht notwendig ist? In Hessen ist der BIII (Laufbahnlehrgang für den mittleren und gehobenen Feuerwehrtechnischen Dienst) der Abschlusslehrgang der BM-Ausbildung. Wer nicht besteht, der kein BM und folgendes. Welche Stellen gibt es denn bei hessischen BFen für die der BIII nicht notwendig ist? Geschrieben von Ulrich Cimolino Und wo ist da jetzt der Vorteil? Wo habe ich denn etwas von Vorteil geschrieben? Mit abgeschlossenem BIII kann jeder die A9 bekommen auch wenn er nicht als Fahrzeugführer eingesetzt wird, z.B. Leitstelle. Auch kann sich jeder Kollege nach 5 Jahren OBM auf eine Aufstiegsstelle in den gD bewerben. | ||||
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