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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Freiwilliger Polizeidienst in Hessen | 107 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 396686 | |||
Datum | 11.04.2007 09:03 MSG-Nr: [ 396686 ] | 73312 x gelesen | |||
Infos: | |||||
Die Feuerwehr Höchst/Odenw. bekommt von der Gmeinde für 6 Ortswehren eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von 3500 Eur als Ausgleich. Damit soll der Streit beigelegt sein. Wobei anzumerken ist, daß das Geld wohl an den Feuerwehrverein und nicht an die Feuerwehr geht. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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