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Strafprozessordnung
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFreiwilliger Polizeidienst in Hessen107 Beiträge
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW396717
Datum11.04.2007 12:16      MSG-Nr: [ 396717 ]73205 x gelesen
Infos:
  • 08.06.07 Hessenschau: Ehrenamt kontra Belohnung - Feuerwehr quittiert den Dienst
  • 12.04.07 Erklärung der FF Höchst/Odw. vom 11.04.2007
  • 28.03.07 Höchst droht dienstunfähige Feuerwehr
  • 05.12.06 Internetseiten der Ehrenamtskampagne der Hessischen Landesregierung
  • 05.12.06 Ehrenamt – Außer Spesen nix gewesen? [ hr fernsehen - 7.12.2006 - 20:15]

  • Geschrieben von Daniel HermannJa, der freiwillige Polizeidienst ist in Baden-Württemberg auch anders geregelt als in Hessen. In BW tragen die freiwilligen nach einer längeren Ausbildung auch Waffen und werden teilweise regulär im Streifendienst eingesetzt. In Hessen sieht die Sache anders aus. Die freiwilligen laufen Streife um Präsenz zu zeigen, dürfen jedoch keine hoheitlichen Polizeiaufgaben wahrnehmen. Sie schreiben Falschparker auf und sollen der Bevölkerung ein Gefühl der Sicherheit vermitteln. Wie geschrieben "vermitteln"...

    Fast richtig! Die längere Ausbildung dauert genau 2 Wochen, in welchen gerade mal die Grundzüge der Gefahrenabwehr vermittelt werden. Nach Abschluss des Seminars werden die PFWler ( Polizeifreiwillige ) bestimmten Revieren zugeordnet. Dort werden diese im Bedarfsfall zum Dienst aufgerufen, welches auch mal der Streifendienst sein kann. Kommen wann man will ist in der Regel nicht möglich.

    Rechtlich sind sie keine Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft, wodurch die StPO nur im Bereich der Jedermannrechte angewendet werden darf. Polizeiliche Maßnahmen der StPO ( z. B. Durchsuchungen u. a. ) durfen von den PFWlern nur aufgrund einer Anordnung eines "richtigen" Polizeibeamten erfolgen.

    Polizeirechtliche sind sie zu Maßnahmen der Gefahrenabwehr nach dem PolG berechtigt. ( z. B. Durchsuchung zur Gefahrenabwehr ) Sobald es aber in die Strafverfolgung geht, ist der Weg für die PFWler beendet und die Verantwortung und Entscheidungskompetenz liegt beim "richtigen" Beamten.

    Für mich ist diese "freiwillige" Tätigkeit jedoch Augenwischerei. Dem Bürger wird eine erhöhte Polizeipräsenz vor Augen geführt. Wenn man das Geld für Ausbildungsplätze bei der Polizei verwenden würde, wäre wesentlich mehr erreicht!

    so long

    Jürgen


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