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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Freiwilliger Polizeidienst in Hessen | 107 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 396736 | |||
Datum | 11.04.2007 13:38 MSG-Nr: [ 396736 ] | 73151 x gelesen | |||
Infos: | |||||
Der Verein wiederum darf nicht unbegrenzt Mittel z.B. in Form von Weihnachtsgeschenken an seine Mitglieder weiterleiten. Genau - zumindest dann wenn dieser Gemeinnützig ist. Somit wird das Geld in Ausrüstung oder sonstwas gesteckt. Oder anderweitig in die Förderung des Brandschutzes (nicht der Brandschützer - s.o.). So kommen ja die gemeinnützigen Vereine ihrem Satzungszweck nach (hier i.d.R. Förderung des BS). Einige (wenige) Gemeinden nutzen wohl (in Absprache mit dem Verein) diesen Konstrukt auch um Ausschreibungen (und andere Verwaltungshemmnisse) zu zu umgehen: Im Rahmen der Vereinsförderungen bekommt der Verein eine größere Menge Geld (teilw. Zweckgebunden). Dieses steckt der Verein in ein Fahrzeug, ein Bauprojekt, ... und schenkt dieses dann wieder der Gemeinde. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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