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Bayrisches Feuerwehrgesetz
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBlaulicht beim Maibaum holen79 Beiträge
AutorMarc8o H8., Loiching / Bayern397135
Datum13.04.2007 13:28      MSG-Nr: [ 397135 ]19719 x gelesen

Hallo Florian,

sorry, steht natürlich in der Vollzugsbekanntmachung zum BayFwG, Nr. 4.5, nicht direkt im BayFwG selbst. Außerdem gibt's dann auch noch die Ausführungsbestimmungen zum BayFwG, die AVBayFwG.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Marco Heine

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