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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Blaulicht beim Maibaum holen | 79 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 397143 | ||
Datum | 13.04.2007 13:35 MSG-Nr: [ 397143 ] | 19756 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Jens Fischer WEnn ich eine Kolonnenfahrt mache, darf ich es schlichtweg so benutzen. Und es steht nirgendwo Wenn du das anwenden willst, brauchst du aber auch eine Genehmigung. Du kennst §29 (2) der StVO? §29 (3) kannst du beim Maibaum dann auch noch mit anwenden... Gilt auch für dei Feuerwehr, wenn sie nicht wie im Einsatzfalle gerade mal von der StVO befreit ist. Gruß, Michael | ||||
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