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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Blaulicht beim Maibaum holen | 79 Beiträge | ||
Autor | Jens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg | 397145 | ||
Datum | 13.04.2007 13:36 MSG-Nr: [ 397145 ] | 19650 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Weyrich "Begleitung von Fahrzeugen" oder gar als "geschlossenen Verband" im Rahmen der StVO betrachten kann, mag ich mal bezweifeln Bauchgefühl? Kaffeesatz? Kristallkugel? §27 StVo sagt:
Das sollte ja wohl hinbekommen zu sein. Selbst GRuppen ab 15 Radfahrern gelten als sowas! Wieso also nicht eine Gruppe aus, sagen wir mal, 5 Fahrzeugen mit Flaggen und vorne und Hinten Blaulicht? Und wenn JEDER Polizeibegleitung, Ausnahmegenehmigungen etc. für einen Maibaum brauchen würde...würden wir glaube ich keine Mehr haben. Und selbst wenn ging es darum in diesem Thread ja nichtmal. Gruß, Jens -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben- Feuerwehr Wernau | ||||
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