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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Blaulicht beim Maibaum holen | 79 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 397153 | ||
Datum | 13.04.2007 13:43 MSG-Nr: [ 397153 ] | 19829 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Jens Fischer Nochmal, darum geht es hier ja nicht. Frage war: Darf man blaues Blinklicht zur Kolonnenabsicherung verwenden? Antwort ist meines erachtens auf Grundlage der StVo: Ja. Doch, darum geht es. Du schreibst, Blaulicht sei zulässig, sofern man das ganze als "geschlossenen Verband" betrachtet. Ein "geschlossener Verband" bedarf allerdings nach §29 StVO der Genehmigung. Entweder ist er ansonsten keiner, oder er hat keine Erlaubnis, ein solcher zu sein. Zumal auch der Transport an sich u.U. genehmigt sein muss, je nach Größe des Baumes bzw. des Transportfahrzeuges mit Baum. Gruß, Michael | ||||
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