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Straßenverkehrsordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBlaulicht beim Maibaum holen79 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz397153
Datum13.04.2007 13:43      MSG-Nr: [ 397153 ]19829 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Jens FischerNochmal, darum geht es hier ja nicht. Frage war: Darf man blaues Blinklicht zur Kolonnenabsicherung verwenden? Antwort ist meines erachtens auf Grundlage der StVo: Ja.
Was da dann an Genehmigungen etc. Notwendig ist, um den TRansport des eigentlichen Baumes zu bewerkstelligen steht auf einem anderen Blatt und sit auch kein FEuerwehrproblem.


Doch, darum geht es. Du schreibst, Blaulicht sei zulässig, sofern man das ganze als "geschlossenen Verband" betrachtet. Ein "geschlossener Verband" bedarf allerdings nach §29 StVO der Genehmigung. Entweder ist er ansonsten keiner, oder er hat keine Erlaubnis, ein solcher zu sein.
Zumal auch der Transport an sich u.U. genehmigt sein muss, je nach Größe des Baumes bzw. des Transportfahrzeuges mit Baum.

Gruß,
Michael



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