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Straßenverkehrsordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBlaulicht beim Maibaum holen79 Beiträge
AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen397169
Datum13.04.2007 14:21      MSG-Nr: [ 397169 ]19670 x gelesen

Geschrieben von Marco HeineNun behauptet aber ein Fahrschullehrer, das sei rechtlich nicht zulässig.
Mich würde brennend interessieren wie er das begründet (kannst du/ ihr ihn mal fragen?). Nur die Behauptung aufzustellen "rechtlich nicht zulässig" reicht nicht, § muss er schon nennen können. Wenn es nur um die Benutzung des Blaulichts zur Absicherung eines Verbands geht, das erlaubt die StVO ganz klar. Wenn dann nach §29 für die "Übermässige Strassenbenutzung" (Verband/ Fahrzeug mit Übergröße) noch eine Genehmigung der Strassenverkehrsbehörde vorliegt (wenn keine Übung), was ja für den Bürgermeister kein Problem sein sollte eine zu bekommen, dann weis ich nicht wo da was verbotenes sein sollte. Landungssicherung, Alkoholverbot, usw. natürlich vorausgestzt.


Alles meine persönliche Meinung usw..
Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

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