alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBlaulicht beim Maibaum holen79 Beiträge
AutorPete8r B8., Gerbershausen / Thüringen397201
Datum13.04.2007 15:31      MSG-Nr: [ 397201 ]19659 x gelesen

Hallo Kameraden,

ich denke den Einsatz von Sonderrechten regeln § 35 und § 38 STVO. In diesem Zusammenhang habe ich mal gelernt, das der Einsatz von Sonderrechten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben in dringenden Fällen anzuwenden ist und nirgends anders. Eine hoheitliche Aufgabe, geschweige denn eine Dringlichkeit liegen in diesem Fall wohl kaum vor. Das ganze im Sinne einer Verbandsfahrt zu deklarieren halte ich für äußerst fragwürdig. Sollte es im Zusammenhang mit einer solchen Sonderrechtsfahrt zu einem Unfall kommen, habt Ihr schlechte Karten.

Viele Grüße

Peter



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

2.316


Blaulicht beim Maibaum holen - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt