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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Blaulicht beim Maibaum holen | 79 Beiträge | ||
Autor | Pete8r B8., Gerbershausen / Thüringen | 397201 | ||
Datum | 13.04.2007 15:31 MSG-Nr: [ 397201 ] | 19659 x gelesen | ||
Hallo Kameraden, ich denke den Einsatz von Sonderrechten regeln § 35 und § 38 STVO. In diesem Zusammenhang habe ich mal gelernt, das der Einsatz von Sonderrechten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben in dringenden Fällen anzuwenden ist und nirgends anders. Eine hoheitliche Aufgabe, geschweige denn eine Dringlichkeit liegen in diesem Fall wohl kaum vor. Das ganze im Sinne einer Verbandsfahrt zu deklarieren halte ich für äußerst fragwürdig. Sollte es im Zusammenhang mit einer solchen Sonderrechtsfahrt zu einem Unfall kommen, habt Ihr schlechte Karten. Viele Grüße Peter | ||||
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