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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBlaulicht beim Maibaum holen79 Beiträge
AutorPete8r B8., Gerbershausen / Thüringen397211
Datum13.04.2007 15:56      MSG-Nr: [ 397211 ]19654 x gelesen

Hallo Daniel,

lies dir bitte § 35 Sonderrechte Abs. (1) durch, da steht

Von den Vorschriften dieser Ordnung sind ...., Feuerwehr .... befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Entschuldige das ich nicht alle Hilfsorganisationen aufgezählt habe, ich war zu faul zum schreiben.
Somit Einsatz von Sonderrechten ganz klar abgegrenzt.

Viele Grüße

Peter



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