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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaNotausgang - Wieviel Freiraum muß davor sein?12 Beiträge
AutorAlex8 L.8, Schweich / RLP397228
Datum13.04.2007 17:05      MSG-Nr: [ 397228 ]8944 x gelesen

Da ich bis heute auch noch keine Angaben dazu gefunden habe, beschreibe ich es in unserer Brandschutzordnung (grösseres Warenhaus) so:
"Der (Flucht-) Weg muss so breit komplett frei sein, wie die Tür breit ist, zu der er führt.

Damit gibt es in der Praxis keine Schwierigkeiten, Unstimmigkeiten und keine Diskussionen über Maße. Es gibt ja auch einflügelige Notausgangstüren.



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